Schützenverein St. Ulrich Pesenlern e.V.
Schützenverein St. Ulrich Pesenlern e.V.
Rechtl. Informationen zum Böllerschießen
Wer darf Böllerschießen bzw. welcher Voraussetzungen bedarf es?
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Wohnsitzbehörde beantragen
- Mindestalter 21 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung (persönliche Eignung)
- Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde mit Prüfung
- Bedürfnisbescheinigung des Vereines
- Wenn Punkt 1-5 erfolgt sind, kann damit die Erlaubnis nach § 27 SprengG beim Landratsamt beantragt werden
Sicherheitsregeln zum Schießen und im Umgang mit Böllerpulver