Schützenverein
St. Ulrich Pesenlern e.V.

Kleinkaliber

Gewehrschießen .22 lfb

Entscheide Dich für unseren Schützenverein und nutze die Möglichkeit, das Schießen mit Kleinkaliber in Deine Freizeitgestaltung einzubinden. Unser Schützenverein bietet keine direkte Möglichkeit zum Schießen an unserem Schießstand, als Mitglied bei uns kann man aber auf verschiedenen Schießstätten in der Umgebung das Kleinkaliberschießen in Perfektion umsetzen.

Natürlich haben wir einige dieser Waffen auch bei uns im Schützenverein zur Verfügung, Du musst also nicht unbedingt eine Kleinkaliberwaffe erwerben, um bei uns Mitglied zu werden.

An dieser Stelle möchten wir Dir das Kleinkaliberschießen etwas näher bringen.

Was ist ein Kleinkaliber?

Bevor Du bei uns mit einer Kleinkaliberwaffe schießen darfst, solltest Du natürlich wissen, was das ist, welche Verwendungen eine Kleinkaliberwaffe hat und wer mit einer solchen Waffe schießen darf.

Geht man geschichtlich zurück, dann kann man feststellen, dass das Kleinkaliber bereits 1950 als Patronen mit einem Geschossdurchmesser von 7 mm beschrieben wurde. Heute sind Kleinkaliberwaffen mit einer Patrone im Durchmesser von 5,6 mm bestückt. Wer eine Kleinkaliberwaffe besitzt, hat also Patronen im Kaliber 22 zur Verfügung. Diese haben das Merkmal einen Durchmesser von 5,6 mm zu besitzen. Zusätzlich kann man deutlich erkennen, dass Kleinkaliberpatronen wesentlich günstiger in der Anschaffung sind und einen geringeren Rückschlag besitzen.

Solltest Du bei uns im Schützenverein das Kleinkaliber verwenden wollen, bieten wir die Möglichkeit eine Kleinkaliberwaffe von uns zu verwenden. Möchtest Du gerne Deine eigene Waffen anwenden, dann weise bitte nach, dass Du die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigst. Gerne informieren wir Dich auch etwas intensiver bei einem Beratungsgespräch, welche Maßnahmen unsererseits getroffen werden, um nur zuverlässigen Mitgliedern den Zugang zu unseren Waffen zu ermöglichen.

Die Verwendung von Kleinkalibern

Die hauptsächliche Anwendung von Kleinkaliberwaffen findet sich im Sportschießen. Außerhalb dieser Disziplinen liegt der Schwerpunkt Ihrer Anwendung, insbesondere als Einstecklauf für Waffen mit größerem Kaliber. Das Kleinkaliber wird aber auch sehr gerne als preisgünstige Trainingsmöglichkeit angesehen.

Eine weitere Verwendung dieser Schusswaffen lässt sich in der Jagd definieren. Wer Jäger ist, wird natürlich auch mit einem Kleinkaliber in Deutschland hantieren.

Solltest Du als Hobbyschütze bei uns im Schützenverein beitreten wollen, kannst Du davon ausgehen, dass Du mit einer Kleinkaliberwaffe eine preisgünstige Freizeitgestaltung genießen kannst. Denn gerade im Sportschießen wird dieses Kaliber sehr häufig verwendet. Als kleiner Hinweis für alle Schützen, in Deutschland ist die umgangssprachliche Bezeichnung Kleinkaliber in Gesetzen oder Verordnungen nicht definiert. Denn hier wird auf das Kaliber an sich, welches sich durch Durchmesser und Hülsenform kennzeichnet, eingegangen.

Was versteht man unter dem Kleinkaliberschießen?

Geht es um das Kleinkaliberschießen, dann geht es natürlich in erster Linie um eine olympische Wettkampfdisziplin. Zur genauen Definition, die Disziplin Kleinkaliberschießen unterscheidet sich nur sehr gering vom Luftgewehrschießen. Beim Kleinkaliberschießen ist die Schießscheibe, zwischen 25 und 100 Meter entfernt und etwas größer als beim Luftgewehrschießen. Mit zu den gängigen Kleinkaliberwaffen, die auch in einem Schützenverein angewendet werden, gehören Gewehre und Pistolen. Sie werden im Schießsport als Feuerwaffen beschrieben.

Wer darf eine solche Waffe benutzen?

Wenn es um die Kleinkaliber geht bzw. um das Kleinkaliberschießen, sollte man ganz genau wissen, welche gesetzlichen Vorschriften in Deutschland gelten. Spricht man von einem Kleinkalibergewehr, dann benötigt man eine Waffenbesitzkarte. Diese kann man bei der zuständigen Waffenbehörde im eigenen Kreisamt beantragen. Im Rahmen des Schützenvereins dürfen natürlich auch minderjährige Mitglieder diese Waffen anwenden. Ab 14 Jahren hat man die Möglichkeit ein Kleinkalibergewehr zu verwenden. Dafür benötigt man jedoch ein schriftliches Einverständnis oder die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten. In den darauffolgenden Jahren ist es möglich, ebenfalls eine Kleinkaliberwaffe zu verwenden, solange die schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt. Diese entfällt, wenn man das 18. Lebensjahr erreicht hat.

Solltest Du dazu weitere Fragen haben, kannst Du dich jederzeit gerne an uns wenden. Wir vermitteln Dir alle wichtigen Informationen, wenn es um das Kleinkaliber geht.

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